Abrechnung

Meine Praxis ist eine Privatpraxis und Mitglied bei dem Berufsverband BVO. Da ich über die Zulassung als Heilpraktikerin verfüge, können Sie auch ohne ärztliche Verordnung jederzeit zu mir kommen.

Meine Abrechnung erfolgt immer nach Leistung (Anamnese, Untersuchung, Tests, behandelte Strukturen sowie Befundauswertung, Behanldungsplan und Berichterstellung) und nie nach aufgewendeter Zeit. Die Rechnungsstellung richtet sich nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Private Krankenversicherung
Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können Sie meine Rechnung zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.

Zusatzversicherung für Heilpraktiker
Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, können Sie meine Rechnung zur Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

Gesetzliche Krankenkasse
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten inzwischen teilweise die Kosten für eine osteopathische Behandlung bei einem qualifizierten Therapeuten/in. In diesem Fall benötigen Sie von einem Arzt ein Privatrezept für Osteopathie mit Ihrer Diagnose. Nach erfolgter Behandlung erhalten Sie von mir die Rechnung zugesendet, die Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen können.

Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Konditionen.

Link: www.bv-osteopathie.de