1. Abrechnung
Meine Praxis ist eine Privatpraxis und Mitglied bei dem Berufsverband BVO. Da ich über die Zulassung als Heilpraktikerin verfüge, können Sie auch ohne ärztliche Verordnung jederzeit zu mir kommen. Die Abrechnung erfolgt nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Private Krankenversicherung
Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können Sie meine Rechnung zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.
Zusatzversicherung für Heilpraktiker
Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, können Sie meine Rechnung zur Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Gesetzliche Krankenkasse
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten inzwischen teilweise die Kosten für eine osteopathische Behandlung bei einem qualifizierten Therapeuten/in. In diesem Fall benötigen Sie von einem Arzt ein Privatrezept für Osteopathie mit Ihrer Diagnose. Nach erfolgter Behandlung erhalten Sie von mir die Rechnung zugesendet, die Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen können.
Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Konditionen.
Link: www.bv-osteopathie.de
2. Behandlungskosten
Ersttermin Osteopathie Erwachsene 60 Minuten | 120 Euro |
Folgetermin Osteopathie Erwachsene 50 Minuten | 100 Euro |
Ersttermin Osteopathie Kinder 45 Minuten | 90 Euro |
Folgetermin Osteopathie Kinder 45 Minuten | 90 Euro |
Ersttermin TCM mit Anamnese 60-70 Minuten | 120 Euro |
Folgetermin TCM 50 Minuten | 100 Euro |